Der Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe versucht insb im Bereich der Regelungen zur Arbeitszeit den Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Aus diesem Grund enthält er zahlreiche Sonderbestimmungen für Saisonbetriebe. Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden und kann im Rahmen von Durchrechnungsvereinbarungen auch flexibel verteilt werden.
Geltungsbereich (Pkt I.1.)
Hinweis