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Kollektivvertrag für Angestellte im Baugewerbe und in der Bauindustrie – Entgeltrecht

Wichtige KollektivverträgeBauindustrie und BaugewerbeWiesingerJuli 2024

Der KV Bauangestellte enthält eine bundesweit geltende Gehaltstafel. Diese besteht aus insgesamt 7 Beschäftigungsgruppen. Die kaufmännischen und technischen Angestellten sind in die Gruppen A2 bis A5 einzureihen (mit 1. 5. 2024 ist Gruppe A1 entfallen), die Poliere und Meister in die Gruppen P1/M1, P2/M2 sowie HP/OM. Biennalsprünge sind bis zum 10. Gruppenjahr (in A5 nur bis zum 8.) vorgesehen. Vordienstzeiten sind dem Grunde nach anzurechnen, doch sieht der KV in einigen Fällen eine Anrechnung nur dann vor, wenn es sich um Vordienstzeiten in der Bauwirtschaft handelt. 

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