Der Kollektivvertrag enthält in einem separaten lohnrechtlichen Teil die Bezugstabellen, die nach Branchen gegliedert sind (Beilage A–C ). Die Bezugstabellen A–C kennen sieben verschiedene Einstufungskategorien. Diese richten sich nach der Komplexität der Tätigkeiten und der erforderlichen Qualifikation, Selbstständigkeit und Verantwortung. Weiters regelt der Kollektivvertrag Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie SEG-Zulagen. Neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteht auch ein Anspruch auf Jubiläumsgeld (nach 25, 35 und 40 Dienstjahren).