Der Kollektivvertrag gilt für alle Betriebe der chemischen Industrie Österreichs, einschließlich bestimmter Nebenbetriebe. In den persönlichen Geltungsbereich fallen ArbeiterInnen und Lehrlinge in den entsprechenden Berufen. Es gilt eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38 Stunden, eine zwei- oder mehrschichtige Arbeitsweise ist möglich. Der Kollektivvertrag beinhaltet weiters ua Regelungen zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Abfertigung, Anrechnung von Karenzzeiten, Bildungskarenz und Altersteilzeit. Für sämtliche Ansprüche gilt eine Verfallsfrist von sechs Monaten.