Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe und in der Dienstleistung enthält detaillierte Regelungen über die Anrechnung von Karenzzeiten, wobei das Ausmaß der anrechenbaren Zeiten, insbesondere von der Geburt des Kindes abhängig ist. Der Kollektivvertrag sieht ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bestimmte Dienstverhinderungsgründe vor. Ausführlich werden ebenfalls die Abgeltung von Reiseaufwandsentschädigung sowie aktiven und passiven Reisezeiten geregelt sowie die Telearbeit.