Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe und in der Dienstleistung enthält detaillierte Regelungen über seinen Anwendungsbereich. Der Kollektivvertrag sieht eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden vor. Neben den Regelungen über die Gestaltung der Arbeitszeit, wie zB mittels Durchrechnung, enthält der Kollektivvertrag Regelungen über die Abgeltung von Mehrarbeits- und Überstunden. Für Nachtarbeit ist eine Sondervergütung vorgesehen.