vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag Allgemeines Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung - Geltungsbereich, Arbeitszeit

Wichtige KollektivverträgeAllgemeines GewerbeNogaJuli 2024

Der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe und in der Dienstleistung enthält detaillierte Regelungen über seinen Anwendungsbereich. Der Kollektivvertrag sieht eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden vor. Neben den Regelungen über die Gestaltung der Arbeitszeit, wie zB mittels Durchrechnung, enthält der Kollektivvertrag Regelungen über die Abgeltung von Mehrarbeits- und Überstunden. Für Nachtarbeit ist eine Sondervergütung vorgesehen. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte