Die Klage ist jener Schriftsatz, mit dem im streitigen Verfahren bei Gericht um Rechtschutz angesucht wird. Sie leitet den Prozess ein und bestimmt auch den Umfang des Rechtsstreits (Streitgegenstand). Sie muss einen notwendigen (§ 226 ZPO), sollte einen ratsamen und kann einen möglichen Inhalt (§ 229 ZPO) aufweisen.