vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klageänderung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MarkowetzApril 2023

Die Klageänderung (von der ZPO als „Klagsänderung“ bezeichnet) ist jede Änderung des durch den Kläger bestimmten Streitgegenstandes. Es hängt daher von der jeweiligen Streitgegenstandstheorie ab, ab wann (bereits) eine Klageänderung vorliegt. Unter Zugrundelegung der herrschenden zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie liegt eine Klageänderung bei Änderung des Klagegrundes und/oder des Klagebegehrens vor. Die Klageänderung ist begrifflich einzuordnen als besondere Ausgestaltung der Dispositionsmaxime.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte