Eltern müssen ihren Kindern bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit Unterhalt leisten. Das gesetzliche Grundmodell geht davon aus, dass ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt, während der andere Elternteil die materiellen Bedürfnisse des Kindes zu decken hat. Geldunterhalt für den Allgemeinbedarf des Kindes wird grundsätzlich mit der Prozentmethode als Anteil an der Unterhaltsbemessungsgrundlage (Nettoeinkommen des Verpflichteten) ermittelt, wobei von einer Beteiligung im altersabhängigen Ausmaß von 16‒22 % ausgegangen wird.