vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kartellverbote

UnternehmensrechtKartellrechtHolzweberSeptember 2024

Vereinbarungen zwischen Unternehmen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sind verboten, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Im österreichischen und europäischen Kartellrecht ist dabei das Verbotsprinzip verwirklicht: Kartelle sind grds verboten und nur in Ausnahmefällen freigestellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte