Während der Elternkarenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, dh, eine Kündigung bzw Entlassung kann nur aus bestimmten Gründen bzw unter bestimmten Voraussetzungen und nach erfolgter Zustimmung durch das Arbeits- und Sozialgericht ausgesprochen werden. Der Kündigungsschutz läuft bis vier Wochen nach Ende der Karenz. Der sich in Karenz befindende Elternteil kann auch während der Karenz austreten oder kündigen. Eine einvernehmliche Auflösung muss schriftlich vereinbart werden, bei Minderjährigen muss zudem bescheinigt werden, dass eine Aufklärung über den Kündigungsschutz erfolgte.