Kapitalmarktrecht bezeichnet die Summe der Regelungen, die an die öffentliche Kapitalaufnahme durch Unternehmen anknüpfen. Das Kapitalmarktrecht hat verwaltungsrechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Aspekte.
Kapitalmarktrecht bezeichnet die Summe der Regelungen, die an die öffentliche Kapitalaufnahme durch Unternehmen anknüpfen. Das Kapitalmarktrecht hat verwaltungsrechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Aspekte.