Juristische Personen sind Rechtsträger, die keine natürlichen Personen sind. Als Rechtssubjekte sind sie Träger von Rechten und Pflichten und handeln durch ihre organschaftlichen Vertreter. Juristische Personen sind in ihrer Rechtsfähigkeit natürlichen Personen grundsätzlich gleichgestellt, doch ergeben sich wesensmäßige Beschränkungen (zB für Familienrechte); auch kann durch Gesetz bloße Teilrechtsfähigkeit angeordnet sein. Man unterscheidet juristische Personen des Privatrechts (rechtsgeschäftlicher Gründungsakt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (hoheitlicher Gründungsakt).