vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertretung

SchuldrechtVertretungStegner/MerzoMärz 2024

Das Rechtsinstitut der (direkten) Stellvertretung ermöglicht das Entstehen von Rechtsbeziehungen zwischen Vertretenem und Drittem durch Handeln des Vertreters. Eine wirksame Vertretung setzt Handeln im Namen des Vertretenen (Offenlegung), ausreichende Geschäftsfähigkeit und Vertretungsmacht des Vertreters voraus. Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht wird durch Bevollmächtigung eingeräumt. Gesetzliche Vertretungsmacht besteht unmittelbar aufgrund des Gesetzes (Gerichtsbeschlusses). Verbände werden durch deren Vertretungsorgane vertreten (organschaftliche Vertretungsmacht).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte