Das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) sieht besondere Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten von Jugendlichen vor. Soweit das Gesetz keine Abweichungen zulässt, ist die Arbeitszeit mit täglich acht Stunden und wöchentlichen 40 Stunden begrenzt. Ebenfalls enthält das Gesetz genaue Regelungen für die Zulässigkeit von Überstunden und über die Einhaltung der Ruhezeiten. Diese Regelungen gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ebenfalls enthält das Gesetz Regelungen über die Anrechnung der Unterrichtszeit in der Berufsschule auf die Arbeitszeit.