Ab 1. 7. 2017 sind die Bestimmungen über die verpflichtende Auflage von Gesetzen und Verordnungen entfallen. Das AZG, das ARG, das KA-AZG, das ASchG, das KJBG sowie dazu ergangene Verordnungen waren daher nur mehr bis zum 30. 6 . 2017 aufzulegen. Für Lenker gibt es diesbezüglich aber eine Ausnahme. Für diese sind die geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorschriften und die geltenden Vorschriften zur wöchentlichen Ruhezeit und Feiertagsruhe gemäß § 17c AZG und § 22d ARG zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Ihnen ist im Dienstzettel mitzuteilen, wo sie diese Bestimmungen einsehen können.