Die Interessenkollision bezeichnet einen Widerstreit von Interessen zwischen Vertreter und Vertretenem, der die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts bewirken kann. Eine Interessenkollision kann insb beim Insichgeschäft bestehen. Ein solches liegt vor, wenn der Vertreter das Rechtsgeschäft mit sich selbst (Selbstkontrahieren) oder als Vertreter beider Vertragsparteien abschließt (Doppelvertretung). Bei Gefahr einer Interessenkollision ist das Insichgeschäft mangels Vertretungsmacht unwirksam. Wenn eine Interessenkollision aber nicht droht, kann das Insichgeschäft wirksam sein.