Teil des Anlagevermögens sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Immaterielles Anlagevermögen stellt unkörperliches Anlagevermögen dar und ist neben Sachanlagevermögen und Finanzanlagevermögen Teil des Anlagevermögens.