Die Gewinn- und Verlustrechnung ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres dar und unterstützt damit bei der Analyse der unternehmerischen Ertragslage. Die Berechnung erfolgt entweder nach dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Nach UGB sind beide Möglichkeiten anwendbar.