Für sog Heimarbeiter, die nach hA keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige sind, besteht seit langer Zeit ein Sondergesetz, das Heimarbeitsgesetz, welches soziale Schutzbestimmungen zugunsten dieser Personengruppe enthält. Daneben kommen allgemeine arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen kraft ausdrücklicher Anordnung oder aufgrund sonstiger spezieller Überlegungen auf die Heimarbeiter zur Anwendung.