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Hauptmietzinsabrechnung

Miet- und WohnrechtMieteFritzerOktober 2024

Der Vermieter hat jährlich spätestens bis zum 30. Juni eine Hauptmietzinsabrechnung über das vorangegangene Kalenderjahr zu legen. § 20 MRG regelt die Anforderungen an diese Hauptmietzinsabrechnung.

Zeitpunkt – Inhalt – Form

§ 20 MRG regelt für Hauptmietverhältnisse im Vollanwendungsbereich einseitig zwingend die Abrechnungsverpflichtung des Vermieters.

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