Der Hausbesorger oder Hausbetreuer sind Arbeitnehmer, die ein Arbeitsverhältnis zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern abgeschlossen haben.
Allgemeines
Gem § 2 HbG1 sind Hausbesorger Personen, „die sowohl die Reinhaltung als auch die Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses im Auftrag des Hauseigentümers gegen Entgelt zu verrichten haben“.