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Hausbesorger

Miet- und WohnrechtMieteStockhammer/MännlNovember 2024

Der Hausbesorger oder Hausbetreuer sind Arbeitnehmer, die ein Arbeitsverhältnis zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern abgeschlossen haben.

Allgemeines

Gem § 2 HbG11IdF BGBl 59/2014. sind Hausbesorger Personen, „die sowohl die Reinhaltung als auch die Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses im Auftrag des Hauseigentümers gegen Entgelt zu verrichten haben“.

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