vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einleitung des Finanzstrafverfahrens

FinanzstrafrechtFinanzstrafverfahrenLang/Seilern-AspangNovember 2019

Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens beginnt ein Finanzstrafverfahren. Der Verdächtige ist von der Einleitung zu verständigen. Der Einleitung des Finanzstrafverfahrens können bereits Vorerhebungen der Behörden der Bundesfinanzverwaltung vorausgehen, die zur Anhängigkeit des Finanzstrafverfahrens und somit bereits zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte