vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gruppenbesteuerung – Beteiligungsgemeinschaft

KörperschaftsteuerGruppenbesteuerungPlott/MarchgraberMai 2024

Die Aufnahme einer Gesellschaft in eine Unternehmensgruppe setzt eine finanzielle Verbindung voraus. Dazu muss ein Gruppenmitglied oder der Gruppenträger im Wesentlichen eine Beteiligung von mehr als 50 % an der Gesellschaft halten. Beteiligungsgemeinschaften dienen dazu, auch in Fällen, in denen kein Anteilseigner eine absolute Mehrheitsbeteiligung hält, die Bildung einer Unternehmensgruppe zu ermöglichen („Mehrmüttergruppe“). Durch Beteiligungsgemeinschaften können aber auch minderbeteiligte Anteilseigner in die Wirkungen einer Unternehmensgruppe einbezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte