Die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit dem besonderen Steuersatz von 25 % bzw 27,5 % besteuert. Dies erfolgt in den inländischen Fällen durch die Endbesteuerung mit der Kapitalertragssteuer (KESt). Erfahren Sie hier, welche Einkünfte explizit von dieser Einkunftsart erfasst sind.