Erwerbsvorgänge, die dem GrEStG unterliegen, sind den Finanzbehörden anzuzeigen und die aus den Erwerbsvorgängen resultierenden Abgaben entsprechend zu entrichten. Das GrEStG sieht hierfür zwei Möglichkeiten vor: das Einreichen einer Abgabenerklärung oder die Anmeldung zur Selbstberechnung der Abgaben. In beiden Verfahren ist ein Parteienvertreter (= Notar oder Rechtsanwalt) verpflichtend einzubinden und die Übermittlung hat elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen.