vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zahlungserleichterungen

BAOEinhebungLang/CapekFebruar 2024

Zahlungserleichterungen gem § 212 BAO können in Form einer Stundung oder Ratenzahlung der Abgabenschuld gewährt werden. Der Bewilligung durch die Abgabenbehörde hat ein Ansuchen des Abgabepflichtigen voranzugehen. Zudem muss die Einbringung der Abgabenschuld in Betracht kommen, eine sofortige Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden sein und die Einbringlichkeit darf durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet werden. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht dennoch kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Zahlungserleichterung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte