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Auskunftsbescheid

BAOGrundsätzliche AnordnungenLang/RzeszutFebruar 2024

Auskunftsbescheide („Rulings“) dienen der Rechtssicherheit. Hat ein Abgabepflichtiger Zweifel an der Auslegung einer Rechtsfrage, kann er sich an die Abgabenbehörde wenden. Die Abgabenbehörde hat die begehrte Rechtsauskunft in Bescheidform zu erteilen. Die in einem solchen Auskunftsbescheid erteilte Rechtsauskunft ist für die Abgabenbehörden bindend, sofern der im Vertrauen darauf verwirklichte Sachverhalt dem Inhalt des Antrags entspricht. Auskunftsbescheide sind nicht für sämtliche abgabenrechtlichen Rechtsfragen, sondern nur für bestimmte, im Gesetz definierte Rechtsbereiche vorgesehen.

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