vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umgründungen und allgemeines Steuerrecht

UmgründungssteuerrechtEinführungStücklerJuli 2023

Als übertragende Umgründungen werden Vermögensübertragungen auf verbandsrechtlicher Grundlage bezeichnet. Nach allgemeinem Ertragsteuerrecht liegt regelmäßig ein (steuerpflichtiger) Realisationsvorgang vor, der einem Rechtsformwechsel oftmals entgegenstehen würde. Daher verankerte der Gesetzgeber im UmgrStG neben anderen Begünstigungen das Prinzip der Ertragsteuerneutralität für übertragende Umgründungsvorgänge. Davon zu unterscheiden ist die formwechselnde Umgründung, der keine Vermögensübertragung zu Grunde liegt, weshalb sie grundsätzlich ohne steuerrechtliche Auswirkung bleibt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte