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Schwerarbeit - Allgemeines

ArbeitszeitSchwerarbeitSchreiber/MarekJänner 2024

Verrichten Personen körperlich oder psychisch besonders belastende Tätigkeiten im Sinne der Schwerarbeitsverordnung, kann dies pensionsrechtliche Auswirkungen haben. Das Vorliegen von dieser sogenannten Schwerarbeit führt – im Gegensatz zur Nachtschwerarbeit – zwar zu keiner finanziellen Mehrbelastung des Arbeitgebers, doch hat eine Meldung der Schwerarbeitszeiten durch den Arbeitgeber jährlich im Nachhinein über ELDA an den Krankenversicherungsträger zu erfolgen.

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