Der Gesetzgeber knüpft an das Vorliegen von Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden, besondere pensionsrechtliche Konsequenzen. Welche Tätigkeiten unter die sogenannte Schwerarbeit fallen, ist durch die Schwerarbeitsverordnung festgelegt. Dies sind ua unregelmäßige Nachtarbeit, Arbeiten unter besonderer Hitze oder Kälte, schwere körperliche Arbeit oder die berufsbedingte Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf.