vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilzeitbeschäftigung - allgemeine Grundsätze

BeschäftigungsverhältnisseTeilzeitbeschäftigungThöny-MaierDezember 2023

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dürfen gemäß § 19d Abs 6 AZG wegen der Teilzeitarbeit gegenüber den Vollzeitbeschäftigten in keiner Weise benachteiligt werden. Sie haben zumindest im Verhältnis ihres Arbeitszeitausmaßes zum Arbeitszeitausmaß eines Vollzeitbeschäftigten alle Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten auch. Dieser Grundsatz wird auch pro-rata-temporis genannt. Insbesondere dürfen Teilzeitbeschäftigte auch nicht von freiwilligen Sozialleistungen ausgenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte