vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis

Entgelt: Anspruch & AbrechnungLohnverrechnungPosch/HaasJänner 2024

Unter Aufrechnung versteht man die Geltendmachung einer Gegenforderung im Wege der Gegenverrechnung. Die Aufrechnung gibt dem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitnehmer bestehende Geldforderungen durch Abzug vom Arbeitslohn bzw -gehalt im Zuge der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu tilgen. Da der Arbeitnehmer allerdings vor unberechtigten Abzügen geschützt werden soll, bestehen gesetzliche Einschränkungen für derartige Aufrechnungen (Lohn- bzw Gehaltsabzüge).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte