Die E-Card ermöglicht es Ärzten, ihre Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Zu diesem Zweck hat der Versicherte die kleine Karte, die er beim Arzt vorzeigt. Für die E-Card selbst, muss jeder Dienstnehmer, der am 15. 11. eines Jahres einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach ASVG nachkommt, eine Gebühr entrichten. Diese E-Card-Gebühr vermindert allerdings die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.