Das Gehaltsschema für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe wurde in den vergangene Jahren durch die Kollektivvertragsparteien grundlegend verändert. Die Entlohnung der Angestellten erfolgt nunmehr auf Basis von sechs Beschäftigungsgruppen, die abstrakt formuliert sind. Die Einstufung in das Beschäftigungsgruppenschema erfolgt nach der entsprechenden Berufsausbildung und Qualifikation sowie nach dem tatsächlichen Tätigkeitsbereich. Darüber hinaus sieht der Kollektivvertrag verschiedene Zulagen und Zuschläge für bestimmte Arbeitsleistungen vor.