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Betriebsübergang – Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung

Unternehmensauflösung & BetriebsübergangBetriebsübergangReissnerDezember 2023

Im Falle eines Betriebsübergangs bestimmt sich der anwendbare Kollektivvertrag nach der Sozialpartnerzugehörigkeit der jeweiligen Arbeitgeber. Das Betriebsübergangsrecht sieht Schutzbestimmungen im Falle des Wechsels in einen für die Arbeitnehmer ungünstigeren Kollektivvertrag vor. 

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