vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kinderrehabilitation

Urlaub & KarenzierungKinderrehabilitationThöny-MaierJänner 2024

Eltern haben einen Anspruch, eigene Kinder, Wahl- oder Pflegekinder, leibliche Kinder des anderen Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, welche das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Inanspruchnahme einer stationären Rehamaßnahme höchstens vier Wochen pro Jahr zu begleiten. Die gleichzeitige Inanspruchnahme durch beide Elternteile ist nur zulässig, wenn die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist. Die Bewilligung der Rehabilitation muss spätesten binnen einer Woche nach Zugang dem Arbeitgeber vorgelegt und Beginn und Dauer mitgeteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte