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Rückzahlung von Darlehen

Beendigungsansprüche & EndabrechnungRückzahlung von DarlehenPosch/HaasJänner 2024

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Vorschuss und Darlehen liegt in der Rückzahlungsverpflichtung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Rückzahlung eines Vorschusses wird ‒ auch ohne entsprechende Vereinbarung ‒ jedenfalls zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Ein Dienstgeberdarlehen läuft hingegen mangels gegenteiliger Vereinbarung auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses unverändert weiter.

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