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Pflegekarenz & Pflegeteilzeit - Arbeitsrecht

Urlaub & KarenzierungPflegekarenz & PflegeteilzeitThöny-MaierJänner 2024

Für Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, zur Pflege von Angehörigen für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen 3 Monate gedauert hat und eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Zudem muss die zu pflegende Person mindestens Pflegegeld der Pflegestufe 3, bei Demenzerkrankten und minderjährigen nahen Angehörigen der Stufe 1 erhalten. Ab 1. 1. 2020 besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein einseitiger Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit.

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