vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Service-Entgelt E-Card

Entgelt: Anspruch & AbrechnungLohnverrechnungPosch/HaasFebruar 2024

Die E-Card ermöglicht es Ärzten, ihre Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen. Zu diesem Zweck hat der Versicherte die kleine Karte, die er beim Arzt vorzeigt. Für die E-Card selbst, muss jeder Dienstnehmer, der am 15. 11. eines Jahres einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung nach ASVG nachkommt, eine Gebühr entrichten. Diese E-Card-Gebühr vermindert allerdings die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte