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Lohnpfändung - Ranganmerkung

Entgelt: Anspruch & AbrechnungLohnpfändungKraftJänner 2024

Das Lohnpfändungsrecht ist über weite Strecken vom Rangprinzip geprägt (= Prioritätsprinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Einlangende Exekutionen sind somit entsprechend ihrem zeitlichen Einlangen beim Dienstgeber zu reihen. Diese Reihenfolge ist für die Befriedigung der Gläubiger von entscheidender Bedeutung.

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