vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Präsenzdienst und Zivildienst - Allgemeines

DienstverhinderungPräsenzdienst & ZivildienstWinkler/RadauerJuli 2024

Hat der Arbeitnehmer Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienst zu leisten, kommt es zu einer gesetzlich angeordneten Karenzierung des Dienstverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt dabei aufrecht, die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung des Entgelts und die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ruhen. Der Arbeitnehmer, der zum Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienst einberufen wird, hat gegenüber seinem Arbeitgeber bestimmte Meldeverpflichtungen einzuhalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte