vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebspension - Abgaben

Entgelt: Anspruch & AbrechnungVorsorgeleistungenSabara/DavidJänner 2024

Bei Pensionskassenbeiträgen ist in abgabenrechtlicher Hinsicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zu unterscheiden. Arbeitgeberbeiträge an inländische Einrichtungen sind steuerfrei. Arbeitnehmer müssen ihre Beiträge von ihrem Nettobezug leisten. Im Auszahlungsfall sind jene Leistungen aus der Pensionskasse, die auf Arbeitgeberbeiträge entfallen, zur Gänze steuerpflichtig. Leistet der Arbeitgeber Beiträge anstelle von Arbeitslohn oder einer Gehaltserhöhung, liegen Arbeitnehmerbeiträge vor. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte