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Zukunftssicherungsmaßnahmen

Entgelt: Anspruch & AbrechnungVorsorgeleistungenSabara/DavidJänner 2024

Beiträge, die der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer aufwendet, sind bis zu einem Betrag von € 300,– pro Kalenderjahr steuerfrei, beitragsfrei in der Sozialversicherung, lohnnebenkostenfrei (DB, DZ und Kommunalsteuer) und es müssen keine Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse geleistet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen: das Vorliegen des Gruppenerfordernisses; Risikoversicherung für den Fall der Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder des Todes des Arbeitnehmers; Hinterlegung der Versicherungspolizze. 

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