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Marktabgrenzung und Marktbeherrschung

UnternehmensrechtKartellrechtHolzweberFebruar 2024

Der Begriff des Markts ist der zentrale Bezugspunkt des Kartellrechts. Es muss daher der relevante Markt in sachlicher und örtlicher Hinsicht abgegrenzt werden. Die sachliche Marktabgrenzung erfolgt nach dem sog Bedarfsmarktkonzept; hierbei ist die Austauschbarkeit der Waren aus der Sicht der Marktgegenseite maßgeblich. Der räumlich relevante Markt umfasst das Gebiet, in dem die Wettbewerbsbedingungen hinreichend homogen sind. Eine marktbeherrschende Stellung erlaubt es einem Unternehmen, sich unabhängig gegenüber seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und seinen Verbrauchern zu verhalten.

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