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Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen

MedienrechtBissetMärz 2024

Der Identitätsschutz des § 7a MedienG spricht insb die Berichterstattung im Zusammenhang mit Straftaten an und dient sowohl dem Opferschutz als auch dem Verdächtigen- und Täterschutz, und dem Schutz von Angehörigen und Zeugen und gewährt den Betroffenen einen Ersatzanspruch gegen den Medieninhaber.

Tatbestand

Die Betroffenenkreise (§ 7a Abs 1 MedienG) dieses Delikts sind Personen, die

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