vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschließlichkeitsrecht - Markenrecht

ImmaterialgüterrechtMarkenrechtLeeMärz 2024

Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, die eingetragene Marke im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung seiner Waren oder Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen ist, zu verwenden. Das MarkSchG sieht folgende Tatbestände vor: (i) Doppelidentität, (ii) Verwechslungsgefahr, (iii) Schutz der bekannten Marke, (iv) Verletzung durch Waren im Transit und (v) Verletzung durch Verpackung, Etiketten udgl.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte