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Genehmigungspflichtige „Insichgeschäfte“

GesellschaftsrechtPrivatstiftungenStockhammer/PortenschlagerMärz 2024

Das Privatstiftungsgesetz sieht in § 17 Abs 5 PSG eine Sonderregelung für Insichgeschäfte einer Privatstiftung vor. Demnach bedürfen Geschäfte zwischen einer Privatstiftung und einem ihrer Vorstandsmitglieder – sofern kein Aufsichtsrat eingerichtet ist – neben der Zustimmung aller übrigen Vorstandsmitglieder auch einer gerichtlichen Genehmigung. Hinsichtlich der Reichweite des Anwendungsbereichs dieser Bestimmung bestehen in Judikatur und Literatur einige Unklarheiten.

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