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Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung

MedienrechtBissetMärz 2024

Betroffene haben gegen Medieninhaber medienrechtliche Entschädigungsansprüche, wenn der Tatbestand der üblen Nachrede, Beschimpfung, Verspottung oder Verleumdung erfüllt wird. Diese Entschädigungsansprüche können bis zu € 20.000,–, bei Verleumdung oder besonders schwerwiegenden Fällen bis zu € 50.000,–, betragen. In der Praxis sind daher zwei Fragen wichtig: Wurde der jeweilige Tatbestand erfüllt? Und: Gibt es eine Ausnahme, wonach kein Anspruch besteht?

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