Lohnzettel-VO

GesetzgebungSteuerrechtBleyerMärz 2019

Festlegung von ELDA als einzige Übermittlungsstelle; die Heranziehung der Statistik Austria entfällt hingegen. Dies gilt erstmalig für Lohnzettel für das Kalenderjahr 2019.

Inkrafttreten

1.1.2020

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

1.3.2019

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Lohnsteuer, Einkommensteuer

Quelle

BGBl II 2019/60



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