GesetzgebungSteuerrechtBleyerMärz 2019
Festlegung von ELDA als einzige Übermittlungsstelle; die Heranziehung der Statistik Austria entfällt hingegen. Dies gilt erstmalig für Lohnzettel für das Kalenderjahr 2019.
Inkrafttreten
1.1.2020
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Gesetz
Letzte Änderung
1.3.2019
Betroffene Normen
Betroffene Rechtsgebiete
Lohnsteuer, Einkommensteuer
Quelle
BGBl II 2019/60